DoKUS

Rechtliche Grundlage

Der Konvent

Seit 2015 sieht das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg die Einrichtung eines Konvents der angenommenen Doktorandinnen und Doktroanden vor, um das Mitbestimmungsrecht Promovierender an den Hochschulen zu stärken. DoKUS ist die Interessenvertretung der Promovierenden an der Universität Stuttgart. Laut Landeshochschulgesetz gehören dem Konvent alle angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden der Universität an und sind bei den Konventssitzungen stimmberechtigt. Seit Einführung der neuen Statusgruppe der Promovierenden im April 2018 obliegt dem Konvent neben der allgemeinen Interessensvertretung der Promovierenden laut LHG zusätzlich die Verwaltung und Verausgabung der über Studierendenschaftsbeiträge von Promotionsstudierenden eingezogenen Gelder.

In der Praxis ist der Konvent an der Uni Stuttgart ein Zusammenschluss von Doktorandinnen und Doktoranden aus verschiedenen Fachbereichen, die sich für die Belange von Promovierenden an unserer Uni einsetzen. Offiziell vertreten werden wir gegenüber der Universität durch einen aus der Mitte des Konvents im Rahmen einer Sitzung gewählten Vorstand.

Die Statusgruppe der Promovierenden

Mit Änderung des Landeshochschulgesetzes im April 2018 ist die baden-württembergische Landesregierung als erste in Deutschland den Schritt hin zu einer eigenständigen und den bisher etablierten Statusgruppen gleichgestellten Promovierendenvertretung in der akademischen Selbstverwaltung gegangen. Mit der Einführung einer eigenen Statusgruppe ergeben sich für uns Doktorandinnen und Doktoranden eine ganze Reihe neuer Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung der Universität. Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Statusgruppe folgen in Kürze.